Die betriebliche Suchtprävention als Primärprävention
legt das Schwergewicht auf die Vorbeugung von gesundheitlichen Gefährdungen durch riskanten Umgang mit Suchtmitteln bzw. durch gesundheitsschädigende Verhaltensweisen.
Auf der betrieblichen Seite geht es um die Reduzierung substanzbezogener Störungen und Risiken am Arbeitsplatz, um den Abbau von den Suchtmittelkonsum fördernden Arbeitsbedingungen sowie um Maßnahmen
zur EinschränkungdesSuchtmittelkonsums.
Individuell geht es um die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen bei den Beschäftigten und der Veränderung gesundheitsriskanten Verhaltens. Hier spielt die Beratung zur Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen eine wesentlicheRolle.
Die betriebliche Gesundheitsförderung als wichtiger Ansatz zur Förderung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen bezieht nicht nur körperliche, sondern auch psychosoziale Aspekte der Gesundheit in
ihre Aktivitäten ein. Sie hat die Aufgabe, positive Merkmale der Arbeit, die das Wohlbefinden und die Handlungsfähigkeit der Beschäftigten erhöhen, zu identifizieren und die Arbeit entsprechend zu
gestalten.
Neben der verhaltensorientierten Komponente, sollte betriebliche Gesundheitsförderung auch immer verhältnisorientierte Maßnahmen einschließen.
Angelika Jurk-Klunker
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